Unterstützung bei täglichen Verrichtungen, Übernahme von Pflegetätigkeiten, um pflegenden Angehörigen Freizeit zu ermöglichen (z.B. Körperpflege, Mobilisation bei Bewegungseinschränkungen, Nahrungsaufnahme, Haushaltstätigkeiten)
Entlastung pflegender Angehöriger durch gemeinsame Durchführung von Pflegetätigkeiten, Üben von Pflegetechniken, Einsatz von Hilfsmitteln
„Wer pflegt muss sich pflegen“ – psychosoziale Begleitung von Angehörigen, entlastende Gespräche
Als ergänzendes Angebot zu bestehenden Unterstützungsdiensten, auch zu Randzeiten (Wochenende, Feiertage, abends)
Begleitung zu Terminen außer Haus (Arztbesuche)
Begleitung Sterbender und ihrer Bezugspersonen
medizinisch-therapeutische Tätigkeiten nach ärztlicher Anordnung (z.B. Versorgung chronischer Wunden)